I. Das Hochschulwesen in Deutschland

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- Vielfalt und Einheitlichkeit;

- Die Zahl der Studenten und Lehrkräfte in Deutschland;

- Aufgaben der Universitäten;

- typischen Besonderheiten der Gesamthochschulen;

- Rechte der Universitäten und Fachhochschulen in Bezug auf die Verleihung der wissenschaftlichen Grade;

- die Vergütung der Studenten an den Berufsakademien.

 

I

Der Hochschulsektor in Deutschland zeichnet sich gleicher­maßen durch Einheitlichkeit und Vielfalt aus. Er wird von den Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikschulen sowie kirchlichen Einrichtungen repräsentiert.

Was Umfang und Angebot des Hochschulbereichs betrifft, so gibt es in Deutschland ca. 1,8 Millionen Studenten, die von über 40000 Professoren und 70000 wissenschaftlichen Lehrkräften in über 300 Institutionen der Hochschulbildung unterrichtet werden. Für das Jahr 2010 wird erwartet, dass die Zahl der Studienanfänger um 25 Prozent ansteigt.

Universitäten und Fachhochschulen sind die wichtigsten Einrichtungen des deutschen Hochschulwesens. Die wichtigsten Aufgaben der Universitäten sind Lehre, Studium, Forschung und seit einiger Zeit auch Weiterbildung.

Ein besonderer Typ der Universität, der zu Beginn der sieb­ziger Jahre eingerichtet wurde, ist die Gesamthochschule (GH). Sie kombiniert verschiedene Typen von Institutionen des Hoch­schulwesens — Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Fach­hochschulen und, in einigen Fällen, auch Kunsthochschulen – entweder in integrierter oder kooperativer Form. Die GH erhielt später die Zusatzbezeichnung Universität (z. B. Gerhard-Mercator-Universität-Gesamthochschule Duisburg) und ist berechtigt, den Grad des Doktors und des Professors zu verleihen. Sie wur­de als Universitätstyp der Zukunft postuliert.

II

Die zweite Hauptgruppe der Institutionen des Hochschulsek­tors sind die Fachhochschulen, die gleichwertig, jedoch verschie­den von Universitäten sind. Sie wurden etwa in den siebziger Jahren des XX. Jahrhunderts eingeführt. Sie bieten eine praxis­orientierte akademische Ausbildung, modularisierte Studiengän­ge und eine relativ kurze Studienzeit. Die normale Studienzeit beträgt vier Jahre, einschließlich eines letzten, obligatorischen Praxissemesters. Insgesamt entfallen auf die Fachhochschulen mehr als 25 Prozent aller Studenten. Im Prinzip sind die Fachhochschulen nicht berechtigt, eigene akademische Grade wie die Lehrqualifikation des Doktors oder Professors (Habilitation) zu verleihen, aber ihnen wurde das Recht zugesprochen, ebenso wie Universitäten den Grad des Bachelor oder des Master zu verleihen.

III

Ein weiterer Typ, der den tertiären Sektor der Bildung re­präsentiert, sind die so genannten Berufsakademien, die mehr oder weniger auf das Land Baden-Württemberg beschränkt sind. Zugangsvoraussetzungen sind das Abitur oder ein gleichrangiger Schulabschluss sowie ein Ausbildungsvertrag mit einer der Firmen, die mit einer dieser Akademien zusammenarbeiten. Während der gesamten Zeit seines dreijährigen Studiums erhält jeder Student eine monatliche Vergütung von der Firma. Stu­diengänge werden in drei Bereichen angeboten: Wirtschaft, Tech­nologie und Sozialwissenschaften. Entsprechend „dem dualen Prinzip“ wird an der Akademie theoretisches Wissen vermittelt, während in einer Firma oder sozialen Einrichtung praktische Erfahrung gesammelt wird, beides abwechselnd jeweils drei Monate lang. Der Abschluss, das Diplom BA (für Berufsakade­mie) entspricht einem Fachhochschulabschluss.